BStBK und BDI fordern wirksamen Bürokratie­abbau durch angepasstes Umsatzsteuer­verfahrensrecht

10.03.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundessteuerberaterkammer.

Pünktlich zum Start der Sondierungs­gespräche adressierte die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) vergangenen Freitag gemeinsam mit dem Bundes­verband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) einen Maßnahmen­katalog für wirksamen Bürokratie­abbau durch ein angepasstes Umsatz­steuer­verfahrens­recht an den neuen Gesetz­geber.

Mit diesem Katalog wollen die beiden Organisationen dazu beitragen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland für hier ansässige Unternehmen wieder attraktiver wird. Insbesondere soll das Umsatzsteuergesetz um unionsrechtskonforme Verfahrensvorschriften ergänzt werden, die das Neutralitätsprinzip der Umsatzsteuer künftig gewährleisten. Dies entlastet Unternehmen von der häufig sachwidrig erhobenen Steuer.

Statt nachgelagerter Prüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren wie bisher braucht es eine einheitliche und zeitnahe umsatzsteuerliche Beurteilung. Damit das gelingen kann, fordern wir insbesondere verbindliche Auskunftsverfahren im Vorfeld der Steuerfestsetzung und gesonderte Feststellungsverfahren. So können die Finanzverwaltungen aller Beteiligten den umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt einheitlich beurteilen. Auch bedarf es wirksamer Korrekturmöglichkeiten bei inkongruenten Steuerfestsetzungen. Zu Unrecht entstandene Löcher in den Kassen der Unternehmen gilt es zu stopfen.
– Prof. Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Präsident

Die von BStBK und BDI vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern das Verfahren für alle Beteiligten erheblich, ohne das unionsrechtskonforme Umsatzsteueraufkommen zu mindern.

Ziel der neuen Bundesregierung sollte es sein, sowohl die Ressourcen auf allen Seiten zu schonen als auch das kooperative Verhältnis zwischen Umsatzsteuerpflichtigen und der Finanzverwaltung zu fördern. Daher fordern wir die neue Bundesregierung auf, unsere Vorschläge im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen.
– Prof. Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Präsident

Der Maßnahmenkatalog ist auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de abrufbar.

Bild: jackmac34 (Pixabay, Pixabay License)

nach oben