27.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Dies bedeutet eine klare Organisationsverantwortung, aber keine generelle Schulungspflicht. Unternehmen müssen praktikable Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenzen zu gewährleisten.
Live-Online-Seminar: Digitale Personalarbeit rechtssicher umsetzen
Arbeitsrechtliche Aufgaben digitalisieren & revisionssicher dokumentieren
Darunter können zum Beispiel Schulungen fallen, aber auch interne Richtlinien zum Umgang mit KI-Tools oder auch Mitarbeiter, die als Multiplikatoren fungieren. Ziel ist es, KI-Systeme verantwortungsvoll und rechtssicher einzusetzen – dies liegt mit Blick auf den Schutz betrieblicher Daten und möglicher Haftungsrisiken auch im Interesse von Unternehmen.“, betont Eva Hanau, wissenschaftliche Mitarbeiterin des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.
Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Damit wird eine Organisationverantwortung, aber keine generelle Schulungspflicht festgelegt. Unternehmen müssen gewährleisten, dass das erforderliche technische Wissen, rechtliches Verständnis und ethisches Bewusstsein für die sichere, effiziente und rechtskonforme Nutzung von KI-Anwendungen vorhanden sind.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, diese Kompetenzen sicherzustellen. Neben Schulungen können dies beispielsweise sein:
Entscheidend ist, dass die gewählten Maßnahmen KI-Kompetenzen fördern, die den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden entsprechen. Bei der Gestaltung interner Schulungen oder der Auswahl externer Schulungsangebote sollten Unternehmen deshalb darauf achten, dass die Inhalte praxisorientiert, und auf ihre Branche oder die eingesetzten KI-Systeme abgestimmt sind.
Bild: Fernando Arcos (Pexels, Pexels Lizenz)