28.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Nach dem Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wird ab dem 1. Juli 2018 die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den Rentenwert in den alten Ländern in sieben Schritten angeglichen, bis ab 1. Juli 2024 ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird.
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Ländern und 3,74 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,14 Prozentpunkten geringfügig dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2016 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 30,45 Euro auf 31,03 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 1,90 Prozent in den alten Ländern und von 3,59 Prozent in den neuen Ländern.