14.01.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Im laufenden Jahr werden die Roaming-Gebühren für Handy-Gespräche und Datenübertragungen im europäischen Ausland weiter gesenkt, bevor sie nach dem Beschluss der EU-Kommission am 15. Juni 2017 endgültig abgeschafft werden. Demnach darf der Aufschlag auf den Inlandstarif höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen darf folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für eine SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen – zuzüglich Mehrwertsteuer. Die neuen Roaming-Gebühren gelten ab dem 30. April 2016.
Ab Juli können Verbraucher ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei größeren stationären Einzelhändlern zurückgeben. Voraussetzung ist, dass der Händler über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügt. Er ist dann verpflichtet, für jedes verkaufte Gerät auf Wunsch des Kunden ein gleichartiges Altgerät zurückzunehmen. Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen auch ohne Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Online-Händler, wenn sie über eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügen. Hintergrund ist eine im vergangenen Jahr beschlossene Änderung des Elektrogesetzes. Den Händlern wurde dabei eine Übergangsfrist von neun Monaten eingeräumt, um entsprechende Strukturen für die Rücknahme der Geräte aufzubauen.
Ab Januar werden für Handys und Tablet Computer erstmals urheberrechtliche Abgaben fällig. Hersteller und Importeure zahlen 6,25 Euro pro Smartphone bzw. Handy und 8,75 Euro pro Tablet Computer. Für Bitkom-Mitglieder gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets. Die zwischen dem Bitkom und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Abgaben gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. Nach Bitkom-Schätzungen erhalten Gema, VG-Wort und Co. zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr für diese beiden Produktkategorien. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Videos, Fotos oder Texten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Der Bitkom hält Geräteabgaben nicht mehr für zeitgemäß und fordert seit Jahren einen Systemwechsel. Als Reaktion auf die neuen Abgaben hat der Hersteller Apple zum 1. Januar seine Preise für Smartphones und Tablets in Deutschland erhöht.
Angelaufen ist bereits das Breitband-Förderprogramm des Bundes, das im Jahr 2016 die ersten Ausbauprojekte fördern wird. Insgesamt wird der Bund 2,1 Milliarden Euro bereitstellen, um den Ausbau schneller Internetverbindungen mit mindestens 50 Mbit/s in unterversorgten Gebieten zu fördern. Kommunen und Landkreise können für Beratungsleistungen bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Umsetzung von Ausbauprojekten wird mit bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt gefördert. Zusätzlich zu den Bundesmitteln stellen die Länder weitere Fördergelder bereit.
Der staatliche Einkauf wird ab Mitte 2016 mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung neu geregelt. Der Staat muss seine Vergabeverfahren stufenweise von 2016 an bis spätestens 2018 vollständig auf elektronische Kommunikation umstellen. Die so genannte E-Vergabe wird zunächst nur für europaweite Ausschreibungen gelten, beim Einkauf von ITK-Produkten und -Diensten ab einem Auftragsvolumen von 207.000 Euro. Der Rechtsrahmen für geringere Auftragswerte wird aber voraussichtlich im Jahr 2016 festgelegt. Bitkom begrüßt besonders, dass der deutsche Gesetzgeber die E-Vergabe ohne Pflicht zur Verwendung von Signaturen umgesetzt hat. Dadurch erspart er den öffentlichen Auftraggebern und den bietenden Unternehmen erheblichen Aufwand.
Am 1. Juli 2016 treten neue Regelungen für Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung eIDAS in Kraft. Zu Vertrauensdiensten zählen zum Beispiel elektronische Signaturen oder elektronische Zeitstempel. Die Verordnung bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Signatur als rechtswirksame Unterschrift vor Gericht anerkannt werden kann. Darüber hinaus kommen neue Vertrauensdienste hinzu, die bisher im deutschen Signaturgesetz nicht geregelt und deshalb nicht zulässig waren. So wird es ein elektronisches Siegel geben, quasi die elektronische Signatur einer juristischen Person. Außerdem werden Fernsignaturen zugelassen und auch Authentifizierungsdienste für Webserverzertifikate sind neu.