07.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
In einem Mehrfamilienhaus nutzen viele den Raum vor der eigenen Wohnungstür als Abstellfläche. „Das Treppenhaus liegt außerhalb der vermieteten Wohnräume. Wie und in welchem Umfang es genutzt werden darf, ist grundsätzlich Sache des Vermieters“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Meist regeln der Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort stehen darf und was nicht.
Doch das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb darf es nicht zu sehr durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Geregelt ist das in den Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer. „Die Empfehlung ist: Im Treppenhaus sollte so wenig brennbares Material wie möglich stehen. Zudem müssen die Wege immer ausreichend breit sein, damit sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sind“, erklärt R+V-Experte Rempel.
Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen können unter bestimmten Umständen im Treppenhaus geparkt werden. „Das gilt beispielsweise, wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum vorhanden ist, und es keinen Fahrstuhl bis zur Wohnungstür gibt“, sagt Michael Rempel. Allerdings dürfen andere Parteien im Haus nicht zu stark eingeschränkt werden. „Bei einem sehr engen Flur kann der Vermieter entweder einen anderen Abstellplatz anbieten oder verlangen, dass das Gefährt dort nicht abgestellt wird”, so Rempel weiter. Der Transport in die Wohnung oder den Keller muss jedoch für die Betroffenen zumutbar sein.
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