Weihnachtsgeld - das steht in den Tarifverträgen

14.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.

Rund 54 Prozent der Beschäftigten beziehen als Jahressonderzahlung ein Weihnachtsgeld. 15 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 19 Prozent werden sonstige Sonderzahlungen zugewendet. Das Ergebnis einer Online-Befragung.

Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 10.100 Beschäftigte beteiligt haben.

Die Befragungsdaten wurden im Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014 erhoben. Sie zeigen, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind. Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, wird sehr viel häufiger ein Weihnachtsgeld ausgezahlt als Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifbindung:

  • West/Ost: Große Unterschiede gibt es zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.
  • (Un)Befristet Beschäftigte: Unter den Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, unter den befristet Beschäftigten dagegen nur 42 Prozent.
  • Vollzeit/Teilzeit: Vollzeitbeschäftigte erhalten zu 55 Prozent ein Weihnachtsgeld, unter den Teilzeitbeschäftigten sind es nur 42 Prozent.
  • Tarifbindung: Beschäftigte profitieren eindeutig von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Immerhin 71 Prozent der Beschäftigten mit Tarifbindung erhalten ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Auch Mitglieder einer Gewerkschaft sind im Vorteil: 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent.

In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Prozentsätze, die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegt sind, haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,8 Prozent in der Energiewirtschaft Ost (AVEU), 2,4 Prozent im Bankgewerbe, 3,0 Prozent in der Druckindustrie über 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,5 % in der Kautschukindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In der chemischen Industrie Ostdeutschlands wurde das Weihnachtsgeld von 65 auf 80 % eines Monatsentgelts angehoben, das entspricht einschließlich der Tarifanhebung einem Anstieg um fast 28 Prozent. Für die Metallindustrie Sachsen ist eine Angleichung des Weihnachtsgeldes an das West-Niveau erreicht, was zu einer Steigerung von insgesamt rund 13 % führt.

Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West und Sachsen, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt die Jahressonderzahlung (zusammengesetzt aus Urlaubs- und Weihnachtgeld) je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (80 Prozent) und öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 - 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk. Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

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