Ausgabe 19/2015: »Liefern Sie noch oder leisten Sie schon?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Lieferungen und sonstige Leistungen sind im Umsatzsteuergesetz klar getrennt, im Praxisalltag meist jedoch schwer abzugrenzen. Wenn ich im eigenen Namen über einen Gegenstand verfüge, welcher Tatbestand liegt dann vor?
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