24.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Doch reichen diese Maßnahmen aus, um den regulatorischen Druck wirklich zu mindern?
Das Wort „Omnibus“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „für alle“. In der Gesetzgebung bezeichnet ein Omnibus-Gesetz oder eine Omnibus-Initiative ein Gesetzespaket, das mehrere verschiedene, aber thematisch verwandte Änderungen in einem einzigen Vorschlag bündelt. Im Kontext der EU-Kommission bedeutet die „Omnibus“-Initiative, dass mehrere bürokratische Erleichterungen und regulatorische Anpassungen in einem einzigen Gesetzespaket zusammengeführt werden, anstatt sie einzeln zu verabschieden. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl für Gesetzgeber als auch für Unternehmen.
Und nun zum eigentlichen Thema – wie steht es um die Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand?
Während die Realisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie – auch Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) genannt – in Deutschland und anderen EU-Staaten stockt, wächst der Druck auf die EU, bürokratische Hürden abzubauen und neue Regulierungen zu vermeiden. Dabei hatte das EU-Parlament in den erst wenige Monate zurückliegenden Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat oft für noch strengere Vorschriften plädiert und Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung ignoriert. Jetzt schlagen selbst Personen, die den entsprechenden Gesetzesinitiativen zugestimmt hatten, Alarm und kritisieren die ausufernde Bürokratieflut.
Verschiedene Akteure, darunter Mitglieder der Bundesregierung, das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), haben inzwischen Vorschläge zur Erleichterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebracht – teils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Bundesregierung fordert das Hinauszögern der CSRD-Einführung, was zu einer erheblichen Verunsicherung bei Unternehmen führt, die sich bereits mitten in der Umsetzungsphase befinden. Das IDW wiederum betont, dass die nachhaltige wirtschaftliche Transformation vor allem wegen der geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konsequent verfolgt werden muss – siehe Schreiben vom 9. Januar 2025 und Schreiben vom 20. Januar 2025.
Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2025 ihren „Competitiveness Compass“ vorgestellt. Dieses Strategiepapier zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und langfristigen Wohlstand zu sichern. Ein zentrales Vorhaben in diesem Kontext ist die sogenannte „Omnibus“-Initiative, mit der der bürokratische Aufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % reduziert werden soll.
Mit der Veröffentlichung ihres Arbeitsprogramms am 11. Februar 2025 hat die EU-Kommission diesen Kurs (der Abbau der Bürokratie für Unternehmen um mindestens 35 %) bekräftigt und einen detaillierten Zeitplan für mehrere Omnibus-Pakete in den kommenden Monaten vorgelegt. Von den insgesamt 18 Gesetzesinitiativen in diesem Programm dienen 11 ausdrücklich dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen. Den entscheidenden Impuls für diese Maßnahmen gab die „Budapest Declaration“ des EU-Rats vom 8. November 2024, die die Dringlichkeit betonte, regulatorische, administrative sowie berichtsbezogene Anforderungen für Unternehmen erheblich zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte daraufhin die „Omnibus“-Initiative angekündigt, mit einem besonderen Fokus auf die Entlastung im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierungen – insbesondere in Bezug auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Das Arbeitsprogramm und seine Anhänge enthalten dazu nun konkrete Pläne für drei verschiedene Omnibus-Pakete:
Neben den Omnibus-Paketen wurde eine Mitteilung veröffentlicht, die sich mit der Vereinfachung und Implementierung befasst – sie legt zentrale Forderungen und Zielsetzungen fest:
Derzeit wird intensiv über mögliche Erleichterungen nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen debattiert – unter Einbindung zahlreicher internationaler Nachhaltigkeitsexperten und Entscheidungsträger. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen unter anderem die CSRD, die Taxonomie, die CSDDD sowie spezifische Regelungen für Mid-Cap-Unternehmen. Auch Konzepte zur papierlosen Berichterstattung und CBAM werden besprochen. Die Herausforderung für die EU-Kommission besteht darin, einen Balanceakt zu meistern: Während die inhaltliche Substanz der Vorschriften weitgehend erhalten bleiben soll, sollen Unternehmen dennoch spürbar entlastet werden. Erste Vorschläge für ein umfassendes „Omnibus“-Paket mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich werden voraussichtlich am 26. Februar 2025 veröffentlicht.
Trotz der regulatorischen Unsicherheiten sollten Unternehmen an ihrer nachhaltigen Ausrichtung festhalten. Denn die Transformation hin zu einer umwelt- und gesellschaftsfreundlicheren Wirtschaft wird nicht grundsätzlich infrage gestellt. Außerdem ist die Verpflichtung zur qualifizierten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte bereits in anderen Regularien – beispielsweise für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie im Verbraucherrecht – verankert. Unternehmen tun daher gut daran, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln.
Bild: Yamu Jay (Pixabay, Pixabay License)